Frei von Studiengebühren

Nachdem es nun feststeht, dass in Hamburg die Studiengebühren von 500 Euro/Semester kommen werden, habe ich mich damit beschäftigt wie ich um diese Zahlung herum komme, denn ich werde im kommenden Semester kaum Leistungen der Uni in Anspruch nehmen.
Mein erster Gedanke war eine Gebührenbefreiung zu beantragen, jedoch ist das keine sichere Lösung, denn ein Antrag kann auch mal abgelehnt werden.

Die nächste Variante wäre eine Beurlaubung zu beantragen, jedoch ist es laut Immatrikulationsordnung nicht möglich während der Beurlaubung Prüfungsleistungen zu erbringen.
Auszug aus §6 der Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg vom 30. Juni 2005

(5) Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Eine
Beurlaubung schließt den Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen
aus; davon ausgenommen sind

  1. die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungsleistungen
    des vorangegangenen Semesters,
  2. die Fertigstellung von Studien- und Prüfungsleistungen,
    die bereits im vorangegangenen Semester begonnen
    wurden,
  3. die Ablegung von Prüfungen, deren Anmeldung ohne
    Kenntnis des Beurlaubungsgrundes erfolgt ist und
  4. die Ablegung von Prüfungen im Rahmen von Studienaufenthalten
    nach Absatz 3 Nummer 3.

Eine Beurlaubung kommt also auch nicht in Frage. Jedoch bestätigen Studentensekretariat und Diplom-Prüfungsamt, dass man für die Prüfungen nicht als Student eingeschrieben sein muß. Wer sich also nicht zurück meldet spart neben den Semestergebühren von 500 Euro auch die Verwaltungsgebühren von ca. 250 Euro. Ersparnis ca. 750 Euro! Nachteil: Das Semesterticket entfällt und weitere Services der Uni (Bibliothek, Hochschulsport u.ä.) werden etwas teurer, aber der Sommer kommt und mein Fahrrad wird den kurzen Weg zur Uni schaffen.

About: Ralf:
Ralf Appelt arbeitete im Medienzentrum der Fakultät für Erziehungswissenschaft an der Uni Hamburg und studierte Diplom Pädagogik und ePedagogy Design Visual Knowledge Building. Mittlerweile ist er Studienrat an einer berufsbildenden Schule in Schleswig-Holstein. Er interessiert sich ausserdem für Visualisierung, Photographie, Social Media und mobile Learning.

An diesem Tage...

6 Kommentare » Schreibe einen Kommentar

  1. Ich melde mich ja nicht zur?ck, entsprechend brauche ich keine Geb?hrenbefreiung beantragen. Oder verstehe ich die Frage falsch?

  2. Naja, Du k?nntest ja den Antrag stellen. Wenn er durch geht, zahlst Du blo? den Semesterbeitrag. Der Studentenstatus hat ja nicht nur Nachteile. Wenn der Antrag abgelehnt wird, dann meldest Du Dich halt nicht zur?ck.

  3. „davon ausgenommen sind:

    die Fertigstellung von Studien- und Pr?fungsleistungen,
    die bereits im vorangegangenen Semester begonnen
    wurden, “

    Hast du nicht deine Pr?fungen im WS begonnen? Dann ist eine Beurlaubung und Fortf?hrung der Pr?fungen doch gew?hrleistet.

    Oder verstehe ich das falsch?

    Lg Jan

  4. Hallo Jan,

    das war auch mein erster Gedanke. Es z?hlen jedoch nicht alle Pr?fungen gemeinsam, sondern jeder Pr?fungsteil f?r sich. Funktioniert also leider nicht.

  5. mit der nicht-r?ckmeldung w?re ich vorsichtig. in ka war das bisher auch m?glich (und ich selbst habe das auch genutzt), aber seit einf?hrung der studiengeb?hren ist das nicht-r?ckmeldung f?r die erstellung der diplomarbeit _nicht_ mehr m?glich!